Schuldrechtsänderungsgesetz

ist das als Folge des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland geschaffene Gesetz zur Angleichung unterschiedlicher schuldrechtlicher Verhältnisse. Lit.: Thiele, B. u.a., Schuldrechtsänderungsgesetz (Lbl.), 2. A. 1995; Schnabel, G., Schuldrechtsänderungsgesetz, 1995




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