Schwarzgeldist das unter Verstoß gegen Rechtssätze erlangte, insbesondere vor der Steuerverwaltung verheimlichte Geld. Es ist vielfach Gegenstand der Geldwäsche. Als Ergebnis einer Straftat kann es der Einziehung unterliegen. Lit.: Götzenberger, A., Schwarzgeld-Anlage in der Praxis, 7. A. 2002; Wieland, /., Schwarze Kassen, NJW 2005, 110
Weitere Begriffe : Entschuldigungsgrund | Disziplinarbefugnis | freie Kabotage |
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