Scire leges non est verba earum tenere sed vim ac potestatem(lat.). Die Gesetze kennen heißt nicht, ihren Wortlaut zu beherrschen, sondern ihren Sinn und ihre Tragweite (D. 1.3. 17) (bzw. Verstehen ist mehr als Wissen) Lit.: Liebs, D., Lateinische Rechtsregeln, 6. A. 1998
Weitere Begriffe : Mutterschaftsanerkenntnis | Nachbürgschaft | Veräußerungsgeschäfte, private |
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