Seehandelsrecht

die Gesamtheit der für den Seehandel geltenden Vorschriften, §§ 474-905 HGB.

Regelungen zum deutschen Seehandelsrecht finden sich im 4. Buch des HGB (§§474905 HGB). Subsidiär findet das allgemeine Handelsrecht und das BGB Anwendung.

Das deutsche S. ist im 5. Buch des HGB (§§ 476-905) geregelt. Subsidiär gelten das allgemeine Handelsrecht und das BGB.




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