SeestraßenordnungDie auf eine Konferenz aus dem Jahre 1889 zurückgehenden und im Jahre 1948 überarbeiteten internationalen Abmachungen über Verkehrsregeln auf See, insbesondere über die Führung von Positionslichtern, die Fahr- und Ausweichregeln und die Notsignale. Diese Regeln sind bei uns in der Seestraßenordnung aus dem Jahre 1953 zusammengefaßt worden. Für die mit der See verbundenen deutschen Wasserstraßen (vor allem die Mündungen von Elbe und Weser) gilt zusätzlich die Seeschiffahrtsstraßenordnung aus dem Jahre 1961.
Weitere Begriffe : Vizekonsul | Bezirksverordnetenversammlung | Einfuhrabgaben |
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