semel maior, semper maiorGrundsatz, nach dem ein Ausländer, der die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt, geschäftsfähig bleibt, soweit er nach seinem früheren Heimatrecht geschäftsfähig war, Art.7 Abs. 2 EGBGB.
Weitere Begriffe : Kommissivdelikt | Promotionsrecht | Heimfallanspruch |
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