Skontration

Verrechnung von Forderungen von mehr als zwei Personen durch Aufrechnungen. Sie spielt grösste Rolle beim bargeldlosen Giroverkehr zwischen Banken. Eine zentrale Abrechnungsstelle bringt alle gegenseitigen Forderungen zum Ausgleich, so dass nur die restlichen Beträge als Schulden Zurückbleiben. Es ist die entsprechende Abwicklung wie beim Kontokorrentverkehr.

(ital.; eigentlich Bestandsermittlung) ist die mehrseitige vertragliche Abrechnung mehrerer Beteiligter (insbes. Banken) über eine gemeinsame Abrechnungsstelle. Es handelt sich hierbei um eine vertragliche Aufrechnung, bei der nur die übrigbleibenden Spitzenbeträge tatsächlich über die Abrechnungsstelle ausgeglichen werden. S. a. Skontroführer.




Vorheriger Fachbegriff: Skonto | Nächster Fachbegriff: Skontroführer


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen