Sortimenter

sind im Buchhandel diejenigen, die in Ladengeschäften eine ständige Auswahl von Büchern aus verschiedenen Verlagen zum Verkauf bereithalten. Zwischen Verlagsuntemehmen (Verlag) und S.n ist nach § 16 Abs.I Nr. 2 GWB die vertikale Preisbindung zulässig, sofern deren allgemeine Voraussetzungen erfüllt sind.




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