Spendeist die freiwillige (unentgeltliche) Zuwendung (eines Gegenstands) an einen anderen (z.B. an eine Partei, § 27 I PartG, z.B. auch Organspende). Sie ist eine Schenkung. Eine Spende an eine Partei im Wert von mehr als 10000 Euro muss veröffentlicht werden. Lit.: Morlok, M., Spenden - Rechenschaft, Sanktionen, NJW 2000, 761; Bergmann, M., Erweiterte Sonderaus- gabenabzugsfähigkeit, 2004
Weitere Begriffe : Telegramme | Ausschreibung zur Festnahme | Außenwirkung (Verwaltungsrecht) |
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