Ständische Monarchie

ist eine Staatsform i. w. S., in welcher der Monarch in der Ausübung der Staatsgewalt durch Rechte der Stände - insbes. Berufsstände oder Stände kraft Geburt oder Rechtsstellung - beschränkt ist, denen z. B. das Steuerbewilligungsrecht zusteht. Die s. M. ist eine historische Erscheinung, dem demokratischen Verfassungsleben ist sie unbekannt.




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