Staatsangehörigkeit, effektiveStaatsangehörigkeit von Mehrstaatern, die international-privatrechtlich die maßgebliche ist. Nach Art.5 Abs. 1 EGBGB ist diejenige von mehreren Staatsangehörigkeiten maßgebend, mit welcher die Person am engsten verbunden ist.
Weitere Begriffe : Überwiegendes Verschulden | Bulgarien | Vorrang erneuerbarer Energien |
MMnews
|