Stellagegeschäftim Börsenhandel ein Termingeschäft: der Käufer ist berechtigt, aber auch verpflichtet, dem Verkäufer (Stillhalter) an einem vorbestimmten Termin eine bestimmte Menge Wertpapiere nach seiner Wahl a) zu einem höheren Kurs als dem Tageskurs abzunehmen, oder b) zu einem niedrigeren Kurs zu liefern. Stellage ist hierbei der Kursunterschied.
Weitere Begriffe : Pflegekraft | Reisekostenbeihilfe | Tagebuchaufzeichnung, Verwertbarkeit im Strafprozess |
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