Stiftungen zur politischen Bildungsarbeit

Zum Zwecke der p. B. bestehen „S.“ (überwiegend in der Rechtsform des eingetragenen Vereins), die den größeren politischen Parteien nahe stehen. Gem. U. des BVerfG v. 14. 7. 1986 (NJW 1986, 2487) ist die Vergabe öffentlicher Mittel zur Förderung p. B. an parteinahe S. verfassungsrechtlich statthaft, setzt aber Institutionen voraus, die von den Parteien rechtlich und tatsächlich unabhängig sind und die sich ihrer Aufgabe selbständig, eigenverantwortlich und in geistiger Offenheit annehmen; sie müssen auch in der Praxis die gebotene Distanz zu den jeweiligen Parteien wahren.




Vorheriger Fachbegriff: Stiftung Warentest | Nächster Fachbegriff: StIG


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen