Stopstraße

Unter Stopstraße versteht man eine öffentliche Straße, an deren Einmündung in eine bevorrechtigte Straße (oder an einer früheren, jedoch die Einsicht in die Vorfahrtstraße gestattenden Stelle) ohne Rücksicht darauf anzuhalten ist, ob auf der Vorfahrtstraße Verkehr herrscht. Die Stopstraße ist durch ein Schild nach Zeichen 206 kenntlich gemacht. Außerhalb geschlossener Ortschaften wird es durch ein mit Zusatztafel versehenes, das Stopschild ankündigendes Verkehrsschild „Vorfahrt gewähren“ (Zeichen 205) angekündigt.
Anzuhalten ist stets an der Haltelinie, bei bevorrechtigtem Verkehr nochmals an der Sichtlinie, eventuell mit Haltlinie nicht identisch.




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