Subjektionstheorie

ist die von der Subjektion (Unterordnung) ausgehende Theorie zur Abgrenzung von öffentlichem Recht und privatem Recht. Sie stellt darauf ab, ob sich die Beteiligten in einem Ü- berordnungsverhältnis bzw. Unterordnungsverhältnis oder einem Gleichordnungsverhältnis gegenüberstehen (Staat - Bürger). Sie leidet daran, dass es im öffentlichen Recht auch Gleichordnungsver- hältnisse und im privaten Recht ebenfalls Unterordnungsverhältnisse gibt.

öffentliches Recht.




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