Submissionskartellesind Horizontalvereinbarungen, in denen sich Wettbewerber zu Gunsten eines Kartellmitglieds verpflichten, sich an der Ausschreibung nicht oder lediglich mit überhöhten Scheinangeboten zu beteiligen. S. sind Kartellordnungswidrigkeiten. Ein darauf beruhendes Angebot ist strafbar (Submissionsabsprachen).
Weitere Begriffe : Individualgesetze | Vollstreckungsrecht | Geschäftsführung ohne Auftrag, öffentlich-rechtliche |
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