Suzeranität

([F.] Schutzherrschaft) ist die lose Staatenverbindung zwischen einem Oberstaat und einem oder mehreren Vasallenstaaten (z.B. Osmanisches Reich - Serbien). Lit.: Pischel, R., Der Begriff der Suzeränität, 1897; Zip- pelius, R., Allgemeine Staatslehre, 15. A. 2007




Vorheriger Fachbegriff: Suzeränität | Nächster Fachbegriff: Svarez


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen