TA SiedlungsabfallDritte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz vom 14.5. 1993 (BAnz. Nr. 99 a). Technische Anleitungen. Verbietet seit Juni 2005 die unbehandelte Ablagerung („Deponierung”) von Siedlungsabfällen.
Weitere Begriffe : Oktroyierte Verfassung | Kauf nach Probe | NS-Staat |
MMnews
|