Tagessatz
Geldstrafe.
(§40 StGB) ist im Strafrecht grundsätzlich der Betrag, den der Täter durchschnittlich an einem Tag als Nettoeinkommen hat oder haben könnte (mindestens 1 und höchstens 5000 Euro). Er wird vom Gericht unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters bestimmt. Danach berechnet sich die Höhe der - in mindestens 5 und grundsätzlich höchstens 360 Tagessätzen verhängten - Geldstrafe. Lit.: Schaeffer, R., Die Bemessung der Tagessatzhöhe, 1978; Krehl, C., Die Ermittlung der Tatsachengrundlage zur Bemessung der Tagessatzhöhe bei der Geldstrafe, 1985
der Geldstrafe Strafen (1 c).
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