TankenTankstelle. Wer es versäumt, rechtzeitig nachzutanken und infolgedessen auf der Fahrbahn stehenbleibt und den übrigen Verkehr behindert oder gar gefährdet, kann sich strafbar machen (OLG Hamm). Deshalb ist vor allem vor Autobahnfahrten aufzutanken und die Benzinuhr bzw. - soweit noch Reservehahn ohne Benzinuhr eingebaut ist - der Tankinhalt rechtzeitig zu kontrollieren. Aus einem Versäumnis dieser Art kann es beispielsweise auch zu Auffahrunfällen kommen.
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