(Adj.) in Teile aufgliederbar
Vorheriger Fachbegriff: Teilbürgschaft | Nächster Fachbegriff: teilbare Leistung
Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.
Weitere Begriffe : Entmündigung | Markgenossenschaft | Kundenfang
Startseite Rechtslexikon Themen Suche FAQ Das Projekt Rechtslexikon.net
MMnews