Teilstaatenlehreist die von Bund und Ländern als Teilstaaten ausgehende Theorie über den Aufbau der Bundesrepublik. Danach sind Bund und Länder gleichgeordnete Teilstaaten eines Gesamtgefüges, das selbst keine Staatsqualität besitzt. Ihm fehlen deshalb auch Organe.
Weitere Begriffe : Diensteid | Zulässigkeit | Leistungsverweigerungsrecht |
MMnews
|