Tierhalterhaftung. unerlaubte Handlung (4 a), Wildschaden.
Vorheriger Fachbegriff: Tierquälerei | Nächster Fachbegriff: Tierschutz
Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.
Weitere Begriffe : Haus- und Grundbesitzerverein | juristisch-ökonomischer Vermögensbegriff | Schülerfahrten
Startseite Rechtslexikon Themen Suche FAQ Das Projekt Rechtslexikon.net
MMnews