Titelschutzanzeige

Öffentliche Ankündigung der Benutzung eines Werktitels in branchenüblicher Weise, d. h. in einem der dafür üblicherweise benutzten Medien (bei Buchtiteln z. B. im „Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel”). Die Titelschutzanzeige bewirkt eine Vorverlegung des Titelschutzes auf den Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung, wenn das Werk in angemessener Zeit nach der Ankündigung unter dem Titel erscheint (BGHZ 108, 89, 92).




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