Tötung (fahrlässige)Wer einen anderen Menschen fahrlässig, etwa bei einem Verkehrsunfall, tötet, wird dafür mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (§ 222 StGB).
Weitere Begriffe : Ökokennzeichen | Prozessgericht | Beteiligtenfähigkeit |
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