Trainingskurs, sozialerGruppenarbeit unter pädagogischer Leitung, um straffälligen Jugendlichen wesentliches Sozialverhalten beizubringen. Im Rahmen einer Weisung (Erziehungsmaßregeln) wird häufig zu einem Trainingskurs verpflichtet. Ziel ist hierbei, auf der Grundlage eines gruppenpädagogischen Konzepts die Entwicklung Jugendlicher durch soziales Lernen in der Gruppe zu fördern. In der Praxis werden insbesondere Kurse zur Konfliktbewältigung angeboten. Nach § 11 Abs. 1 JGG muss ein sozialer Trainingskurs als Weisung aber zeitlich begrenzt sein.
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