Ultra-vires-Lehre

ist die im angloamerikanischen Rechtskreis geltende Lehre, wonach die Rechte einer juristischen Person auf ihren Aufgabenkreis beschränkt sind. Sie hat in den deutschen Rechtskreis nur insofern Eingang gefunden, als unterstaatliche Körperschaften und Anstalten auf ihren Funktionsbereich beschränkt sind und nicht in jedem Fall erwerbswirtschaftlich tätig werden dürfen. Im Übrigen gilt sie nicht allgemein. Lit.: Eggert, M., Die deutsche ultra-vires-Kehre, 1977; Ehlers, D., Die Lehre von der Teilrechtsfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts und die Ultra- vires-Doktrin des öffentlichen Rechts, 2000; Mayer, F., Kompetenzüberschreitung und Letztentscheidung, 2000

Rechtsfähigkeit.




Vorheriger Fachbegriff: ultra posse nemo obligatur | Nächster Fachbegriff: Umbildung einer Sache


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen