Umlageist die durch Umlegen (Verteilen) eines Gesamtbetrags auf die Betroffenen ermittelte Form einer Einnahme (mit steuerähnlichem Charakter). Lit.: Langenberg, H., Betriebskostenrecht, 4. A. 2006
Weitere Begriffe : Gewillkürt | Manteltarifvertrag | Elektronische Datenverarbeitung |
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