Urfehde Die Fehde konnte im germanischen Recht durch Sühnevertrag beendet werden. Nach der Zahlung der Busse schwur die Sippe der toten Hand (die gekränkte Sippe) die U. als den Friedenseid, dem der Gleichheitseid der anderen Sippe folgte.
Weitere Begriffe : Deckungspflicht | Selbständigkeit | Kündigungsschutzklage |
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