Verdienstsicherung
Im Arbeitsrecht :
Entspr. Bestimmungen werden häufig in Tarifverträgen vereinbart, um AN bei Leistungsschwächen aus gesundheitlichen Gründen, Betriebsveräusserungen o. Umsetzungen von Akkord- auf Zeitlohn (AP 20 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie = DB 84, 886; AP 26 = DB 85, 283) zu schützen.
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