culpa post contractum finitum.
Vorheriger Fachbegriff: Verletzung des Steuergeheimnisses | Nächster Fachbegriff: Verletzung vertraglicher Pflichten
Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.
Weitere Begriffe : Reichsoberhandelsgericht | Arbeitspflicht von Strafgefangenen | verbrauchbar
Startseite Rechtslexikon Themen Suche FAQ Das Projekt Rechtslexikon.net
MMnews