Videokonferenz(§ 128 a ZPO) ist die seit 2001 im Zivilprozess zulässige Konferenz unter Verwendung von Videogeräten. Lit.: Nissen, U., Die Online-Videokonferenz, 2004; Mitsch, W., Videoaufzeichnung als Vemehmungssurro- gat in der Hauptverhandlung, JuS 2005, 102
Weitere Begriffe : Annahme als Kind | Rechenschaft | Achslast von Kraftfahrzeugen |
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