Volkszugehörigkeit, deutscheZugehörigkeit zum Deutschtum, insbes. der Volksdeutschen; durch die Ausstellung eines Vertriebenenausweises nach dem Bundesvertriebenengesetz wird sie für alle Behörden verbindlich festgestellt.
Weitere Begriffe : Kausale Handlungslehre | Auslandskonkurs | Zuständigkeit, funktionale |
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