Vollstreckung, unzulässigeEin Beamter, der vorsätzlich eine Strafe od. eine Massregel der Sicherung u. Besserung vollstreckt, die nicht zu vollstrecken ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr od. mit Geldstrafe bestraft (§ 345 StGB).
Weitere Begriffe : Filiation | Informations- und Betreuungspflichten | Sonderfahrzeuge |
MMnews
|