Vorwegweiser

Einordnen. Vorwegweiser sind die Zeichen 438, 439, 440 und 442. Sie sollen insbesondere das rechtzeitige Einordnen erleichtern und empfehlen dies.




Vorheriger Fachbegriff: Vorwegvollzug der Strafe | Nächster Fachbegriff: Vorwerfbares Handeln


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen