WahlkreisbewerberDer W. stellt sich direkt in einem Wahlkreis zur Wahl; der W. wird z. T. auch als Direktkandidat bezeichnet; s. a. Bundestag, Fünf-Prozent-Klausel, Grundmandatsklausel.
Weitere Begriffe : Wechselrechtsfähigkeit | Kommissivdelikt | Mehrstimmrechtsaktie |
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