Wahlschein Ein Wahlberechtigter, der verhindert ist, in seinem Wahlbezirk zu wählen, erhält auf Antrag einen W. zur Briefwahl. Ein W. wird auf Antrag auch ausgestellt, wenn ein Wähler versehentlich nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen wurde.
Weitere Begriffe : Geschäftsführung | Ablehnung von Gerichtspersonen | Hochschulzugang |
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