Warschauer AbkommenDas eigentliche W. A. stammt v. 12. 10. 1929 (RGBl. 1933 II 1039). Es wurde mehrfach geändert (BGBl. 1958 II 291, 1963 II 1159) und stellt heute die Grundlage des internationalen Luftbeförderungsrechts dar (Personen, Gepäck, Fracht). Das W. A. regelt die Luftbeförderung in 3 Bereichen: Beförderungsdokumente, Verfügungsrechte bei der Frachtbeförderung und Haftung des Luftfrachtführers, die nach Art. 20, 22 beschränkt ist. Ausgenommen ist fast ausnahmslos die Postbeförderung. An die Stelle wesentlicher Teile des W. A. ist das Montrealer Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr v. 28. 5. 1999 (BGBl. 2004 II 458, 1371) getreten. S. a. Personenbeförderung (2), ICAO, Luftfahrtrecht, Luftverkehrshaftung.
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