weitergeleiteter EigentumsvorbehaltSonderform des Eigentumsvorbehalts, bei der der Käufer sich dem Verkäufer gegenüber verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gekaufte Sache nur in der Weise an Dritte weiterzuübereignen, dass der Verkäufer Vorbehaltseigentümer bleibt. Diese Art des Eigentumsvorbehalts ist in der Praxis eher unüblich, weil sie den Käufer zwingt, den Eigentumsvorbehalt seinem Abkäufer gegenüber offen zu legen.
Weitere Begriffe : Umkehrstreifen | Ärgere Hand | Assignatar |
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