Weltpostverein

ist der Zusammenschluss von Staaten zur Regelung und Vereinheitlichung der zwischenstaatlichen Postbeziehungen (Weltpostvertrag 1878, Sitz in Bern). Lit.: Schramm, K., Der Weltpostverein, 1983

1874 gegründet, wurde der W. (Universal Postal Union, UPU) nach dem Zweiten Weltkrieg als Sonderorganisation der Vereinten Nationen weitergeführt. Er dient der Gewährleistung eines geordneten internationalen Postverkehrs auf der Grundlage von Einzelverträgen. Die Organisation ist in der Satzung des W. vom 10. 7. 1964 (BGBl. 1965 II 1633) geregelt. Durch das G zu den Verträgen vom 27. 7. 1984 des W. vom 28. 1. 1986 (BGBl. II 201) sind folgende Verträge für die BRep. in Kraft getreten: Drittes Zusatzprotokoll zur Satzung des W., Allg. Verfahrensordnung des W., Weltpostvertrag, Postpaketabkommen, Postanweisungs- und Postreisescheckabkommen, Postgiroabkommen, Postnachnahmeabkommen, Postauftragsabkommen, Postsparkassenabkommen, Postzeitungsabkommen. S. a. Fernmelde-Union.




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