WertpapiererwerbDas W.- und ÜbernahmeGes. vom 20. 12. 2001 (BGBl. I 3822) regelt insbes. den Erwerb von Aktien zum Zweck der Übernahme eines Handelsgeschäfts (Unternehmens); s. i. E. dort.
Weitere Begriffe : Obhutspflicht | Musterung | Wohnungsbesetzungs(belegungs)-recht |
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