WohnflächenverordnungDie VO zur Berechnung der Wohnfläche (WoFlV) vom 25. 11. 2003 (BGBl. I 2346) regelt, welche Grundfläche zur Wohnfläche einer Wohnung zählt und wie sie ermittelt wird. Die W. wurde auf Grund von § 19 WoFG erlassen und gilt primär für die Wohnflächenberechnung der sozialen Wohnraumförderung. Das allgemeine Wohnraummietrecht nimmt auf die W. Bezug.
Weitere Begriffe : Exekutive | Vertraglicher Güterstand | Verbraucher |
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