Wort-Bild-ZeichenDas Warenzeichen kann aus einem Wort (z. B. Nivea), einem Bild (z. B. Mercedesstern) oder aus einer Verbindung von Wort und Bild, dem W.-B.-Z. bestehen.
Weitere Begriffe : Vermutung des Eigentums | Urkundenmahnbescheid | Wertpapierfonds, inländische |
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