Zelle

Haftraum eines Strafgefangenen, in welchem sich dieser in der Ruhe- oder Freizeit aufhalten kann oder muss. Die Größe sowie die Einrichtung der Zellen ist in § 144 StVollzG nur unvollständig geregelt. Empfohlen wird pro Einzelzelle eine Grundfläche von 9 m2, bei Doppelzellen von 7 m2 pro Person. Zudem hat der Gefangene einen Anspruch auf Gewährung eines
Kernbestandes an persönlichem Besitz wie Bilder o. Ä. Eingeschränkt werden kann dieser Anspruch aber durch die Erfordernisse der Sicherheit und Ordnung in der Anstalt.




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