Zentralbankrat

war bis zur Anpassung des Bundesbankgesetzes 1999 an das Europäische System der Zentralbanken das wichtigste Entscheidungs- und Leitungsorgan der Bundesbank. Die Funktionen des Z. sind unter Wegfall der föderalistisch geprägten Struktur- und Mitwirkungselemente auf den Vorstand der Bundesbank übergangen.




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