Zertifizierung
Sichermachung, Sicherung
bezeichnet eine Bescheinigung für Unternehmen, einzelne Anlagen u. a. m. über die Einhaltung wesentlicher Rechts- und Technikvorschriften (engl.: compliance). Sie wird i. d. R. von privatrechtlich organisierten Überwachungs- und Zertifizierungsorganisationen erteilt (Überwachungsstelle, Entsorgungsfachbetrieb). Diese Organisationen wiederum unterstehen behördlicher Aufsicht. Bekannt sind auch die Z. v. Qualitäts- und Umweltmanagement. S. a. Grundsätze der Guten Laborpraxis. Bei Hochschulen entspricht die Akkreditierung der Z.
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