Ziehschein ein Verpflichtungsschein, den ein Schiffsbesatzungsmitglied vom Reeder verlangen kann mit dem Inhalt, dass der Reeder zu Abschlagszahlungen auf Lohn (Heuer) an vom Besatzungsmitglied benannte Personen (z. B. Familienangehörige) verpflichtet ist, § 36 SeemannsG.
Weitere Begriffe : Kriegsverbrechen | Lieferungsvertrag | Registerzeichen |
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