, Abk. ZDVG: Soldatenbeteiigungsgesetz.
Vorheriger Fachbegriff: Zivildienstverhältnis | Nächster Fachbegriff: Zivile Luftfahrt
Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.
Weitere Begriffe : Locatio conductio operarum | Schaumwein | Vergehen
Startseite Rechtslexikon Themen Suche FAQ Das Projekt Rechtslexikon.net
MMnews