Zumutbarkeitstheorie(Aufopferungstheorie) ist die für die Enteignung auf die Zumutbarkeit abstellende Theorie. Nach der Z. ist eine Enteignung gegeben, wenn der Eingriff von unzumutbarer Schwere und Tragweite ist. Ihr steht die Einzelakts- theorie gegenüber.
Weitere Begriffe : Ausschlussurteil | Entgeltforderung | Mehrheitsprinzip |
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