Übertragungsplan

Insolvenzplan (§ 217 InsO), der die ganze oder teilweise Übertragung des schuldnerisehen Unternehmens auf einen Dritten zum Ziel hat. Er wird in der Regel erstellt, wenn eine Sanierung des Unternehmens nicht in Betracht kommt und die Trennung des Unternehmens von der übrigen Insolvenzmasse sinnvoll ist. Das Unternehmen kann dann auf einen dritten Rechtsträger - dabei kann es sich entweder um ein anderes Unternehmen oder uni eine eigens für diesen Zweck gegründete Übernahmegesellschaft handeln - übertragen werden. Das Unternehmen selbst und die damit verbundenen Arbeitsplätze können so erhalten werden. Man spricht in diesem Zusammenhang von einer „übertragenden Sanierung”.




Vorheriger Fachbegriff: Übertragung, unentgeltliche, eines Gewerbebetriebes | Nächster Fachbegriff: Übertragungsvertrag


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen